Haftungsausschusserklärung / Haftungsverzicht
Mit meiner Anmeldung zu einem ZITZEWITZ Motorrad Event erkläre ich, dass ich auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr teilnehme.
Ich bin mir der Gefahren eines Motorradtrainings und einer Motorradtour bewusst. Weiterhin erkläre ich, dass ich an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teilnehme, dass ich im Falle von Schäden keinen Anspruch gegenüber dem Veranstalter habe und dass ich ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert bin.
Ich erkläre hiermit mein Einverständnis damit, dass die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Internet, Fernsehen, Rundfunk, Büchern, Werbung, Filmen, Videokassetten, DVDs usw. ohne Vergütungsansprüche meinerseits genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
Des Weiteren versichere ich hiermit, dass mein angegebenes Geburtsdatum und alle weiteren von mir angegebenen Daten zutreffend sind. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Garderobe und Wertgegenständen.
Ich erkenne mit Anmeldung zur Motorradveranstaltung, Betreten des Veranstaltungsgeländes und der Teilnahme am ZITZEWITZ Event folgenden Haftungsausschluss an:
Der Veranstalter beabsichtigt die Veranstaltung bei jeder Wetterlage durchzuführen. Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder zum Schutz von Leib und Leben der Teilnehmer, Dritten und seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung verpflichtet, von der Durchführung der Veranstaltung im Gesamten oder teilweise abzusehen oder die Durchführung ganz oder teilweise anders zu verändern, so besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstaltung Anforderungen an die sportliche Ausdauer- und Leistungsfähigkeit stellt. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er sich aufgrund der Witterung und Art der Motorradveranstaltung Gefahren aussetzt.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Motorradveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Der Teilnehmer erklärt mit seinem Teilnahmeantrag, dass er gesund ist und seine Fitness für so eine Veranstaltung ausreichend ist. Der Teilnehmer erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass ihn der Veranstalter von der Veranstaltung ausschließt, wenn der Teilnehmer durch seinen körperlichen Zustand sich selbst oder andere Teilnehmer oder Dritte gesundheitlich gefährdet.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter oder seine Vertreter und Beauftragten nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art haften, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstanden sind oder entstehen können. Dies gilt jedoch nicht, wenn Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Vertreter und Beauftragten entstanden sind.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Sponsoren der Veranstaltung, die Organisatoren und die Eigentümer/Besitzer/Pächter privater Wege/Flächen bzw. deren Vertreter.
Darüber hinaus anerkennt der Teilnehmer, dass der Veranstalter, seine Vertreter und Beauftragten nicht für solche Schäden einzustehen hat, die ein anderer Teilnehmer verursacht. Die Teilnehmer haften stattdessen untereinander für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung ist in solchen Fällen ebenfalls auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen des Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.